Die Grundlage für die Abrechnung der verursachten Heizkosten gegenüber den Mietern ist die Installation sogenannter Zähler (auch Messgeräte, Messtechnik, Zählertechnik, Verbrauchserfassungsgeräte genannt).
Die meistverwendeten Zähler sind Heizkostenverteiler (Abkürzung: HKV) und Wärmemengenzähler (Abkürzung: WMZ)

Wichtiger Hinweis: Es genügt nicht nur die Wohnungen, die vermietet werden, mit Zählern auszustatten. Es müssen alle Flächen, die von der Zentralheizung versorgt werden, mit Zählern erfasst werden.