Fragen Heizkostenverteiler

Ein Heizkostenverteiler (HKV) ist ein Messgerät, das den Verbrauch erfasst, um damit die die Heizkosten berechnen zu können. Er ist kein Messgerät, sondern ein Erfassungsgerät, weil er (anders als z. B. ein Wärmezähler) keine Wärmemenge misst, sondern lediglich unspezifische Einheiten liefert, die die zeitliche Summierung der Temperatur(differenz) widerspiegeln. Erst durch Faktoren, die sich aus Art und Abmessung der Heizkörper ergeben, lässt sich ein Wärmemengenverbrauch herleiten. Letztlich werden durch Verhältnisrechnung der Erfassungsergebnisse mehrerer gleichartiger Heizkostenverteiler in der Heizkostenabrechnung die individuellen Heizkosten der einzelnen Nutzer ermittelt. Erst aus dem Verhältnis mehrerer gleichartiger Heizkostenverteiler in einem Gebäude errechnen sich also die konkreten Heizkosten zum Beispiel für eine Wohnung.

Der Großteil der Wohnungen im Bestand wird mit Heizkostenverteilern ausgestattet und abgerechnet. In den meisten Gebäuden wird eine Wohnung über mehrere Heizungsstränge versorgt. Beim Einsatz von Heizkostenverteilern ist es durch die Messung am Heizkörper unerheblich an welchem Strang der jeweilige Heizkörper angeschlossen ist.

Ein Heizkostenverteiler misst keine Wärmemenge in kWh (vgl. Wärmemengenzähler) sondern sogenannte dimensionslose Verteileinheiten. Über die Summe der Einheiten aus einer Wohnung und über die Gesamtsumme aller gemessenen Einheiten im Haus lässt sich der Anteil der jeweiligen Wohnung an den Heizkosten ermitteln und die Kosten verteilen.

Praxisbeispiel (Korrekturfaktoren parametriert)

Wohnung A:

Heizkörper 1: 1000 Einheiten
Heizkörper 2: 1250 Einheiten
Heizkörper 3: 750 Einheiten

Summe Wohnung A: 3.500 Einheiten

Summe Wohnung B: 4.000 Einheiten

Summe Wohnung C: 2.500 Einheiten

Summe Haus: 10.000 Einheiten

Anteil Wohnung A: 3.500 von 10.000 Einheiten = 3.500/10.000 = 35%
Anteil Wohnung B: 4.000 von 10.000 Einheiten = 4.000/10.000 = 40%
Anteil Wohnung C: 2.500 von 10.000 Einheiten = 2.500/10.000 = 25%

Hier handelt es sich im die Standardmontage. Dabei muss der Heizkostenverteiler bei 75% der Heizkörper-Bauhöhe und bei 50% der Heizkörper-Baulänge sowohl bei Verdunstungs- als auch bei elektronischen Heizkostenverteilern befestigt werden. Dabei wird mit der Montage das Gerät mit dem Gehäuseunterteil wärmeleitend direkt am Heizkörper abgebracht.

Beispielberechnung der Montageposition:
Heizkörperangaben: HK-Bauhöhe: 1000 mm, HK-Baulänge: 1400 mm
Berechnung:
Bauhöhe x 75%: 1000 mm x 75% = 750 mm
Baulänge x 50%: 1400 mm x 50% = 700 mm

Die Norm DIN EN 835 empfiehlt explizit diesen Montageort für die üblichen, vertikal von oben nach unten durchströmten Heizkörper. Mit dem Montageort soll sich der hinreichende Zusammenhang zwischen der Wärmeabgabe des Heizkörpers und dem Anzeigefortschritt des Heizkostenverteilers ergeben.

Bei Plattenheizkörpern befinden sich die wasserführenden Kanäle in der Regel hinter einer glatten oder profilierten Heizkörperfront. Die Montageplatte wird prinzipiell auf vorher aufgeschweißte Gewindebolzen aufgesetzt und verschraubt.
Vor dem Schweißen ist der Werkstoff des Heizkörpers festzustellen. Auf StahlHeizkörpern sind nur Stahlteile zu verschweißen. An den Schweißstellen muss der Lack etwa centgroß entfernt werden.
Auf Aluminium-Heizkörpern kann nicht geschweißt werden.

Je nach Aufbau von dem Handtuchheizkörper kann eine Schweißmontage oder Schraubmontage durchgeführt werden. Sofern auf den seitlichen Stegen eine Auflagefläche vorhanden ist, wird eine Schweißmontage zum Vorlauf/Rücklauf durchgeführt. Falls keine Auflagefläche vorhanden ist, wird eine Schraubmontage zum Vorlauf/Rücklauf durchgeführt.

Bei Einheitsskalen ist jeder Heizkostenverteiler mit gleichen K-Werten programmiert. Die Anzeigewerte werden bei der Erstellung der Abrechnung mit den jeweils ermittelten Bewertungsfaktoren des Heizkörpers multipliziert. Dabei ist der Bewertungsfaktor von dem Heizkörpertyp, der Heizleistung des Heizkörpers und der Montageart abhängig und wird typischerweise auf der Abrechnung ausgedruckt. Die Summe der so ermittelten Werte findet sich als Verbrauchseinheit in der Abrechnung wieder.

Bei Produktskalen sind die Anzeigewerte auf dem HKV identisch mit den Werten auf der Abrechnung, da ist jeder Heizkostenverteiler bereits mit dem zum Heizkörper passenden K-Werten programmiert ist.

Der Korrekturfaktor Wärmeleistung Kq resultiert aus dem Quotienten aus der Normalleistung und der Grundleistung. Er dient zur Korrektur der Heizkörperleistung.

Der Korrekturfaktor Wärmeleistung Kc wird experimentell als Kennzahl für die thermische Kopplung von der jeweiligen Heizkörper-HKV-Kombination ermittelt und dient zur Korrektur des unterschiedlichen Wärmeübergangs.

Es empfiehlt sich eine Parametrierung der Heizkostenverteiler. dabei werden die Korrekturfaktoren (Kq und Kc) in das Gerät einprogrammiert, wodurch das Gerät gleich den korrekten Wert anzeigt. So muss in der Abrechnung kein weiterer Korrekturfaktor berücksichtigt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Verwendung von Produktskalen. Dazu wird durch die Parametrierung das Ergebnis der Heizkörperbewertung im Gerät hinterlegt, so dass bereits der korrigierte Verbrauchswert angezeigt wird.

Falls der Stichtag der Brennstoffabrechnung nicht der 31.12 ist, kann eine Stichtagsprogrammierung auch bei den Heizkostenverteilern durchgeführt werden. Werksseitig wird der Stichtag bei den Heizkostenverteilern auf den 31.12 gesetzt. Es besteht die Möglichkeit den Stichtag der Heizkostenverteiler zu ändern. Daher sollte man beim Kauf stets auf den Stichtag der eigenen Abrechnungen achten und ggf. beim Händler nachfragen.

Zunächst muss man feststellen, welche Art der Skalierung bei dem Heizkostenverteiler vorliegt.
Wenn es sich um eine Einheitsskala handelt, kann man einen neuen Heizkostenverteiler erwerben und installieren. Der Faktor wird bei der Abrechnung herangezogen.
Falls es sich um eine Produktskala handelt, muss der Umrechnungsfaktor (Kc- und Kq-Wert) in das Gerät parametriert werden. Daher muss beim Erwerb der Händler darüber informiert werden.

Heizkostenverteiler unterliegen nicht der Eichpflicht. Sie können so lange verwendet werden,wie die Batterie hält. Normalerweise haben die Heizkostenverteiler eine 10 Jahres Batterie. Nach Ablauf dieser Frist, sollten sie komplett getauscht werden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen 2 Ablesearten: Walk By und Datensammler.

Bei der Walk-By Methode wird vor Ort mit dem Laptop abgelesen. dafür benötigt man einen wireless M-Bus USB Stick und die entsprechende Software.

Der Datensammler wird im Treppenhaus vom Objekt installiert.

Bei beiden Ablesearten kann man auf die Zählerdaten zugreifen und die Werte für die Abrechnung heranziehen.

Sobald ein neues Modell vorhanden ist, muss eine neue Heizkörperbewertung durchgeführt werden, da sich die Wattleistung und somit der Gesamtumrechnungsfaktor ändert. Bei der Bewertung des Heizkörpers muss darauf geachtet werden, mit welcher Normtemperatur die restlichen Heizkörper im Objekt bewertet wurden (90/70° oder 75/65°). Der Heizkörper muss mit der gleichen Normtemperatur bewertet werden, da ansonsten der Umrechnungsfaktor falsch ist. Je nach Heizkörper-Art muss eine erneute Montage (Schweißmontage oder Schraubmontage) durchgeführt werden.

Normalerweise wird die Plombe des Heizkostenverteilers bei der Demontage vom alten Heizkörper beschädigt, sodass vom Händler eine neue Plombe erworben werden muss. Mit einem neuen Heizkörper kann sich der Umrechnungsfaktor ändern. Falls die Heizkostenverteiler eine Produktskalierung haben, muss der Heizkostenverteiler umparametriert werden.