Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Antworten auf Ihre Fragen zu Wärmemengenzählern, Wasserzählern, Heizkostenverteilern und Funksystemen, sowie nützliche Informationen rund um das Thema Warmwasser- und Heizkostenabrechnung.

Hier gelangen Sie zu unserem Zähler Konfigurator. Diesen könne Sie nutzen um ein Angebot zu erhalten, ein bereits ergaltendes Angebot zu beauftragen oder um das Heizkörperaufmaß für einen bestehenden Auftrag hochzuladen.

Allgemeine Fragen

Es gibt diverse Zählertypen: u.a. Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Gaszähler, Ölzähler und Stromzähler.

Für die Erfassung und Verteilung der Wärmemenge einer Zentralheizung werden vor allem Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler genutzt.

Die Entscheidung, ob Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler eingesetzt werden, richtet sich nach Versorgungsstruktur und Leitungsführung im Gebäude.

Grundsätzlich müssen stets alle Wohnungen im Haus mit Messgeräten ausgestattet werden. Es genügt somit nicht nur einzelne Wohnungen, die abgerechnet werden sollen, mit Messtechnik auszustatten.
Bei einem Wärmemengenzähler wäre es eine nicht erlaubte Differenzmessung, da z.B. die Verlustleistung der Heizungsanlage und die Rohrleitungsverluste zu Lasten der nicht gemessenen Wohnung gehen würden.

Bei der Verwendung von Heizkostenverteilern benötigt man die Gesamtmenge der Verteileinheiten als Bezugsgröße. Diese würde fehlen, wenn nur die Wohnungen mit Zählern ausgestattet werden, die vermietet sind.

Zunächst sollte die Laufzeit beim jetzigen Messdienstleister überprüft und etwaige Kündigungsfristen beachtet werden. Außerdem muss identifiziert werden, welche Zählertypen im Objekt vorhanden sind. Falls es sich um Heizkostenverteiler handelt, sollte in Erfahrung gebracht werden, ob die Umrechnungsfaktoren übermittelt werden müssen. Hinzukommend sollte gekärt werden, ob die jetzigen Zähler demontiert werden oder ob man dies selbstständig durchführen muss.

Bei Fragen zum Wechsel können Sie sich gerne an die ZP Zähler Plattform GmbH wenden.

Falls die Zähler vom Messdienst sind, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob ein Austausch durchgeführt werden darf. In der Regel wird ein Austausch nur vom Messdienstleister durchgeführt. Falls man selbst Eigentümer der Zähler ist und die Heizkostenabrechnung selbst durchführt, kann ein Austausch jederzeit erfolgen. Dazu sollte man im Vorfeld identifizieren, welchen Zählertyp man hat.

Bei den Funk-Zählern sollte man darauf achten, auf Hersteller zu setzen, die auf OMS Funkstandard basieren. OMS Zähler können herstellerunabhängig verwendet werden. Deshalb sollten Vergleichsangebote von mehreren Herstellern eingeholt werden.

Nach Ablauf der Geltungsdauer der Eichung erfolgt eine Nacheichung oder ein Austausch der Zähler. Für die Einhaltung der Eichfrist ist jeder Verwender bzw. der Gebäudeeigentümer selbst verantwortlich. Darum erhält man vom Eichamt keine besondere Aufforderung zur Nacheichung oder zum Zähleraustausch, wenn die Eichgültigkeit abgelaufen ist.

Alle Zähler, bei denen die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen ist, gelten als nicht geeicht und dürfen somit im geschäftlichen Verkehr nicht verwendet werden. Anhand des Eichzeichens oder der MID-Kennzeichnung am Zähler kann man erkennen, wie lange die Eichung gilt. Ist die Eichgültigkeit abgelaufen, wird der Zähler ausgebaut und durch einen neuen ersetzt. Eine Nacheichung des alten Zählers vor Ort ist technisch nicht möglich.