Laut dem Gesetzgeber müssen alle Wasserzähler geeicht sein.
Die Eichung ist an dem so genannten Hauptstempel, in Form einer Klebemarke im Deckel oder an der Prägung einer Plombe zu erkennen. Das Zulassungskennzeichen auf dem Zählwerk bezeichnet die prüfende Stelle und das Jahr, in dem der Zähler geeicht wurde. Ebenso wird das Baujahr genannt.
Auf dieser Abbildung ist die Eichung ersichtlich.