A 10. Ich möchte einen Wärmezähler zur Abrechnung einer Einliegerwohnung verwenden. Geht das? Es müssen immer alle Einheiten mit Zählertechnik ausgestattet und ihr Verbrauch erfasst werden. Somit ist eine anteilige Messung am Gesamtverbrauch von nur einer Mietpartei nicht zulässig, da es sonst zu Differenzmessungen kommt.